K O S T E N

Rechtsanwältin Stähle legt großen Wert auf die Transparenz der Rechtsanwaltskosten. Die Kosten der Beauftragung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde.


Erstberatung

Die Vergütung einer Erstberatung richtet sich nach § 34 RVG. Danach sind die Kosten für die anwaltliche mündliche Erstberatung für die Verbraucher auf maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt. Sofern die Beratung schriftlich erfolgt, wird zusätzlich eine Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von 20,00 € erhoben.


Außergerichtliche Vertretung

Erteilen Sie der Rechtsanwältin Stähle einen Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit, richtet sich die Abrechnung der anwaltlichen Kosten nach dem sog. Gegenstandwert. In diesem Fall gibt Ihnen Rechtsanwältin Stähle Auskunft über die zu erwartenden Anwaltskosten.


Gerichtliche Vertretung

Auch die Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.  Für die Berechnung der Höhe der Kosten der anwaltlichen Vertretung  ist der Streitwert bzw. Verfahrenswert ausschlaggebend. 


Beratungshilfe / Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe

Für alle Rechtsuchenden, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten der anwaltlichen Beratung oder Vertretung, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aufzubringen, besteht die Möglichkeit, entsprechende staatliche Unterstützung zu beantragen. 


Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwältin Stähle. Sie kann für Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären.

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