A R B E I T S R E C H T


Rechtsanwältin Stähle vertritt die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern im Individualarbeitsrecht.

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitsvertrag (Gestaltung und Prüfung)
  • Aufhebungsvertrag (Gestaltung und Prüfung)
  • Lohn- und Gehaltszahlung
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Mobbing
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Urlaubsanspruch

Vereinbaren Sie einen Termin ganz einfach online über Terminanfrage, rufen Sie Rechtsanwältin Stähle gerne unter der Tel.-Nr.: 0551 / 291 267 20 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: info@staehle-kanzlei.de.

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