A R B E I T S R E C H T
Rechtsanwältin Stähle vertritt die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern im Individualarbeitsrecht.
- Abfindung
- Abmahnung
- Arbeitsvertrag (Gestaltung und Prüfung)
- Aufhebungsvertrag (Gestaltung und Prüfung)
- Lohn- und Gehaltszahlung
- Mutterschutz und Elternzeit
- Mobbing
- Kündigung
- Kündigungsschutzverfahren
- Urlaubsanspruch
Vereinbaren Sie einen Termin ganz einfach online über Terminanfrage, rufen Sie Rechtsanwältin Stähle gerne unter der Tel.-Nr.: 0551 / 291 267 20 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: info@staehle-kanzlei.de.